Sollten Sie sich als Versicherter der AOK im Facharztvertrag eingetragen haben, benötigen wir für die Behandlung einen Überweisungsschein, in der Regel von Ihrem Hausarzt
Sollten Sie sich als Versicherter der AOK im Facharztvertrag eingetragen haben, benötigen wir für die Behandlung einen Überweisungsschein, in der Regel von Ihrem Hausarzt